Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hebamme
Michaela Reitzer
1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des/der Teilnehmers/in in Bezug auf die Kurse der Hebamme Michaela Reitzer
(2) Der Vertrag kommt zwischen der Hebamme Michaela Reitzer und dem/der Teilnehmer/in zustande.
2 Pflichten
Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über den Gesundheitszustand, das errechnete Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.
3 Anmeldung
(1) Der Vertrag kommt nach Anmeldung des/der Teilnehmers/in erst mit der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande.
4 Bezahlung
Der/Die Teilnehmer/in hat bei der verbindlichen Anmeldung alle anfallenden Kosten zu begleichen.
5 Durchführung des Kurses
(1) Der Kurs ist für eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern ausgelegt.
(2) Die Hebamme behält sich vor den Kurs bei Nichterreichung einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nicht durchzuführen.
(3) Die Hebamme behält sich vor den Kurs aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Änderung der Vertragsparteien erfolgt hierdurch nicht.
(4) Aus wichtigen Gründen können Kursstunden verschoben werden.
(5) Die Kurse der Hebamme werden durch die Firma Hebamio abgerechnet.
6 Stornierung
(1) Dem/Der Teilnehmer/in steht das Recht zu bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses diesen schriftlich oder per E-Mail ohne Anfallen von Kosten zu stornieren. Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen die Kursgebühren in voller Höhe bezahlt werden.
(2) Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr fällig und nicht von dem Krankenversicherer des/der Teilnehmers/in übernommen.
Das Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs gilt nicht als Abmeldung!
(3) Versäumte Kursstunden werden nicht ersetzt oder nachgeholt. Die Kosten der versäumten Kursstunden werden der/dem Teilhnehmer/in in Rechnung gestellt. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich.
(4) Ein anderweitiges Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung des Kurses steht den Teilnehmern nicht zu, ausgenommen der zu vertretenden Pflichtverletzung durch die Hebamme.
(3) und (4) findet keine Anwendung bei Vorliegen von folgenden Gründen:
(a) Die vorzeitige Entbindung
(b) stationärer Aufenthalt
7 Fehlstunden
Fehlstunden können nur durch Nachweis eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise einem Krankenhausaufenthalt erlassen werden.
Alle Fehlstunden, die nicht einem solch wichtigen Grund unterliegen, müssen privat bezahlt werden, da diese nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Dies gilt sowohl für Geburtsvorbereitungs- als auch für Rückbildungskurse.
8 Kündigung durch die Hebamme
Die Hebamme kann von dem Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten:
(a) Vorliegen der Umstände nach 5 (2) der AGB
(b) Der/Die Kursleiter/in kann den Kurs aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Hebamme liegt, nicht abhalten (z.B. Krankheit).
9 Erstattungen bei Geburtsvorbereitungskurs und Rückbildung
(1) Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit regelmäßig die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.
(2) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Die Hebamme empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zur Begleichung des Kursentgelts besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.
10 Haftungsausschluss
(1) Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Leistungserbringung durch die Hebamme erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
(2) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwagen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt z.B. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Leistungserbringung an einem sicheren Ort ab.
(3) Die Teilnahme an der Leistungserbringung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird dem/der Teilnehmer/in fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten, handelt der/die Teilnehmer/in eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
(4) Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
11 Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Im Rahmen des Kurses werden personenbezogene Daten des/der Teilnehmers/in wie auch der geborenen und ungeborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.
(3) Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn der Teilnehmer einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Dies ist regelmäßig in folgenden Konstellationen der Fall:
(a) Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern der/die Teilnehmer/in einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn der/die Teilnehmer/in nicht ansprechbar ist und weitere Hilfe dringlich ist.
(b) Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
(c) Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber dem/der Teilnehmer/in, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung über eine externe Abrechnungsstelle.
12 Zuzahlung
Die Partnergebühr im Geburtsvorbereitungskurs beträgt derzeit 50 €.
Sie ist bei der verbindlichen Anmeldung zu bezahlen.